Allgemeine Vorbemerkung
Am Berufskolleg Platz der Republik ist eine Fachoberschule für Technik und Gestaltung eingerichtet. Die Bildungsgänge der Fachoberschule vermitteln eine erweiterte Allgemeinbildung und eine vertiefte berufliche Fachbildung, die zum Studium an einer Fachhochschule befähigen.
Die Bildungsgänge schließen mit einer Prüfung ab. Bei erfolgreichem Abschluss erhält man die Fachhochschulreife.
Aufteilung in Ausbildungsabschnitte
Klasse 11 (Teilzeitform)
Aufnahmevoraussetzung: Mittlerer Schulabschluss (FOR) und Nachweis eines Praktikumsplatzes.
Wer die Aufnahmebedingungen erfüllt und ein einjähriges Praktikum beginnt, besucht die Klasse 11. Hier werden 12 Stunden Unterricht erteilt (Freitag und Samstag). Der Unterricht am Samstag findet vierzehntägig statt. Die übrigen vier Wochentage sind dem Praktikum vorbehalten. Der erfolgreiche Abschluss dieser Klasse und des Praktikantenjahres berechtigen zum Besuch der Klasse 12 (Vollzeitform).
Klasse 12 (Vollzeitform)
Aufnahmebedingungen: Mittlerer Schulabschluss (FOR) und Berufsausbildung bzw. Versetzung aus FOS Klasse 11
Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Schulabschluss (FOR) besitzen und eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen, werden in die Klasse 12 aufgenommen. Hier findet der Unterricht an fünf Tagen in der Woche in Vollzeitform statt. In Ausnahmefällen kann auch Unterricht samstags vierzehntägig notwendig werden.
Fachrichtungen
Folgende Fachrichtungen und Schwerpunkte sind eingerichtet:
Bau- und Holztechnik
Elektrotechnik
Gestaltung
Metalltechnik
Unterrichtsfächer
Klasse 11 Technik
Deutsch/Kommunikation
Religionslehre
Politik/Gesellschaftslehre
Englisch
Mathematik
Technik der Fachrichtung
Informationstechnik
Klasse 11 Gestaltung
Deutsch/Kommunikation
Religionslehre
Politik/Gesellschaftslehre
Englisch
Mathematik
Gestaltungstechnik
Grafikdesign
Klasse 12 Technik
Religionslehre
Politik/Gesellschaftslehre
Deutsch/Kommunikation
Englisch
Mathematik
Chemie
Physik
Sport/Gesundheitsförderung
Wirtschaftslehre
Informatik
Technik der Fachrichtung
Informationstechnik
Datenverarbeitung
Klasse 12 Gestaltung
Religionslehre
Politik/Gesellschaftslehre
Deutsch/Kommunikation
Englisch
Mathematik
Chemie/Physik
Sport/Gesundheitsförderung
Wirtschaftslehre
Informatik
Gestaltungstechnik
Grafikdesign
Mediendesign
Produktdesign
Fotografie
Prüfung
Zum Abschluss der Schulzeit wird eine schriftliche und ggf. mündliche Fachhochschulreifeprüfung durchgeführt. Die schriftlichen Prüfungsfächer sind:
Deutsch/Kommunikation
Englisch
Mathematik
Technik der Fachrichtung bzw. Gestaltungstechnik
Kurzinformationen
Ziel: Fachhochschulreife
Beginn: Schuljahresbeginn in Nordrhein-Westfalen
Dauer: 1 Jahr bzw. 2 Jahre
Abschluss: Staatliche Abschlussprüfung, die zum Studium an einer Fachhochschule bzw. Gesamthochschule berechtigt.
Zusatzkurse: Die Schule bietet Kurse und Arbeitsgemeinschaften an.
Anmeldung: Die Anmeldezeiten liegen voraussichtlich im Februar. Die genauen Termine können der Homepage und den regionalen Pressemitteilungen entnommen werden.
Aufnahmebedingungen: Fachoberschulreife, Berufsausbildung bzw. Praktikum
Bewerbungsunterlagen
Klasse 11
Das letzte Halbjahreszeugnis (beglaubigte Kopie).
Vorlage eines Praktikumsvertrags (schnellstmöglich, spätestens in der Woche nach Ostern)
Lebenslauf.
Klasse 12
Nachweis des Mittleren Schulabschlusses (FOR) als beglaubigte Kopie.
Das letzte Berufsschulzeugnis als beglaubigte Kopie.
Vollzeitform: Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief als beglaubigte Kopie.
Lebenslauf.
Förderung und Kosten
Beihilfen nach BAFöG sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es bestehen Schulgeld- und Lernmittelfreiheit im Rahmen des Lernmittelfreiheitsgesetzes.
Pro Schuljahr werden zur Zeit in der Teilzeitform 5€ und in der Vollzeitform 10€ als Kostenbeitrag erhoben.
Praktikum
Das Praktikum beginnt am 01.08. und endet nach 52 Wochen, also am 31.07. des Folgejahres. (Ausnahmen bezüglich der Terminierung sind ggf. in Absprache mit der Schule möglich.)
Während der Praktikumstage besteht Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft, während der Schultage durch die Unfallkasse NRW.
Die Schülerinnen und Schüler der FOS unterliegen nicht dem Mindestlohngesetz, da das Praktikum auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung verpflichtend abzuleisten ist (vgl. § 22 Abs. 1 Ziffer 1 MiLoG).
Weitere Informationen zum Praktikum finden Sie im Menü »Downloads« unter dem Punkt »Verschiedenes«.
Noch Fragen?
Durchwahl Fachoberschule (0 21 61) 49 16-21
E-Mail-Formular: Claudia Clamor