Berufskolleg Mönchengladbach

Berufsschulabschluss

In den nachstehenden Ausbildungsberufen werden am Berufskolleg Platz der Republik für Technik und Medien in den Fachklassen des dualen Systems die für einen bestimmten Beruf erforderlichen beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung vermittelt.

Elektrotechnik

  • Elektroniker/in – Energie- und Gebäudetechnik | Handwerk
  • Informationselektroniker/in – Schwerpunkt Geräte und Systeme | Handwerk

Gestaltungstechnik

  • Maler/in und Lackierer/in
  • Bauten- und Objektbeschichter/in

Holztechnik

  • Tischler/in | Handwerk

Informationstechnik

  • Fachinformatiker/in – Anwendungsentwicklung
  • Fachinformatiker/in – Systemintegration
  • Informations- und Telekommunikationssystem – Elektroniker/in (kurz: IT-Systemelektroniker/in)

Luftfahrttechnik

  • Fluggerätelektroniker/in
  • Fluggerätmechaniker/in

Medientechnik

  • Mediengestalter/in Digital und Print – Gestaltung und Technik

Metalltechnik

  • Metallbauer/in – Konstruktionstechnik | Handwerk
  • Fachkraft für Metalltechnik FR Konstruktionstechnik
  • Fachkraft für Metalltechnik FR Zerspanungstechnik
  • Konstruktionsmechaniker/in
  • Zerspanungsmechaniker/in

Vermessungstechnik

  • Vermessungstechniker/in
  • Bergvermesser/in
  • Geomatiker/in

 

Weiterführende Informationen zur Berufsschule

Bildungsgänge

Am Berufskolleg Platz der Republik umfasst die Berufsschule folgende Bildungsgänge:

1. Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung für Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbildungsverhältnis

2. Ausbildungsvorbereitung/ Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis

Fachklassen des Dualen Systems der Berufsausbildung

Aufgabe und Ziel

Die Berufsschule vermittelt in den Fachklassen des dualen Systems die für einen bestimmten Beruf erforderlichen beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Berufsschulabschluss) in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung.

Aufnahmevoraussetzung und Berufsschulpflicht

Auszubildende, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnen, sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet (Berufsschulpflicht) und werden in die ihrem Beruf entsprechende Fachklasse aufgenommen. Wer nach Beendigung der Berufsschulpflicht eine Ausbildung beginnt, ist während der Ausbildungszeit zum Besuch der Berufsschule berechtigt.
Auszubildende besuchen die für den Ausbildungsbetrieb zuständige Berufsschule und werden mit Auszubildenden des gleichen Berufs in Fachklassen zusammengefasst. Für bestimmte Ausbildungsberufe, in denen es nur wenige Auszubildende gibt, sind Bezirksfachklassen oder Landesfachklassen eingerichtet (z. T. mit Internatsbetrieb).
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Grundausbildungs- und Förderlehrgängen des Landesarbeitsamtes können am Unterricht des 1. Schuljahres der Fachklassen teilnehmen, wenn keine besondere Klasse eingerichtet werden kann.

Organisation und Unterricht

Die Berufsausbildung in Betrieb und Fachklasse dauert je nach Beruf 2, 3 oder 3,5 Jahre.
Der Unterricht wird in Teilzeitform oder durch Zusammenfassung des Unterrichts zu einem oder mehreren zusammenhängenden Unterrichtsabschnitten in Vollzeitform (Blockunterricht) erteilt. Eine Verknüpfung von Teilzeit- und Vollzeitform ist zulässig.
Der Unterricht umfasst in der Regel 480 Jahresstunden. An einem Tag dürfen höchstens 8 Unterrichtsstunden erteilt werden.
Der Blockunterricht beträgt 12-14 Wochen pro Schuljahr (mit mindestens 5 Unterrichtstagen und 30-35 Stunden pro Woche Unterricht).

Unterricht erfolgt in folgenden Lernbereichen:

berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

berufsbezogener Lernbereich (berufsbezogene Fächer)

Differenzierungsbereich

Abschluss und Berechtigungen

Die Berufsausbildung schließt ab mit der Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung vor der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer).
Unabhängig davon erwerben Auszubildende in der Berufsschule den Berufsschulabschluss, wenn ihre Leistungen am Ende des Bildungsganges in allen Fächern mindestens „ausreichend “ oder in nicht mehr als einem Fach „mangelhaft“ sind.
Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I –Hauptschulabschluss nach Klasse 10– gleichwertig. Schülerinnen und Schülern wird neben dem Berufsschulabschluss der Sekundarabschluss I –Fachoberschulreife– zuerkannt, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse* nachgewiesen haben.
* durch mindestens „ausreichend“ in Englisch auf dem Jahreszeugnis der Klasse 10 B der Hauptschule oder einer vergleichbaren Klasse einer anderen Schulform, durch Englisch im Wahlbereich der Berufsschule oder Abschluss eines Volkshochschul-Fortgeschrittenen-Kurses in Englisch; ausgesiedelte oder ausländische Jugendliche können statt in Englisch Kenntnisse in einer anderen Fremdsprache durch die „Feststellungsprüfung“ nachweisen..

Bildungsgänge  (Berufsfelder)

Am Berufskolleg Platz der Republik gibt es in der Berufsschule die Bildungsgänge (Berufsfelder):
Elektrotechnik
Gestaltungstechnik
Holztechnik
Informationstechnik
Luftfahrzeugtechnik
Medientechnik
Metalltechnik
Vermessungstechnik

Ausbildungsvorbereitung/ Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag

Aufnahme und Berufsschulpflicht

In Klassen für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befinden.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Grundausbildungs- und Förderlehrgängen des Landesarbeitsamtes, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, können zum Besuch des Berufsschulunterrichts der entsprechenden Klasse zugelassen werden.
Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis besuchen in der Regel zwei Jahre lang die Berufsschule, um ihre Berufsschulpflicht zu erfüllen. Die Berufsschulpflicht endet mit Ablauf des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

Organisation und Unterricht

Klassen für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis werden nach den Berufsfeldern gebildet, denen ihre Berufs -oder Praktikantentätigkeit oder ihr Interessenschwerpunkt zugeordnet werden kann. Weiterhin werden für berufsschulpflichtige Jugendliche, die an Grundausbildungs- oder Förderlehrgängen des Landesarbeitsamtes teilnehmen, in der Regel entsprechende berufsfeldbezogene Klassen gebildet.
Die Jugendlichen werden nach zentraler Erfassung durch den Schulträger einer Schule zugewiesen, die das entsprechende Berufsfeld führt.
Am Ende des Bildungsganges erhalten die Jugendlichen ein Zeugnis, in dem die Teilnahme am Bildungsgang sowie die darin erbrachten Leistungen bescheinigt werden.Außerdem wird in diesem Zeugnis bescheinigt, dass die Jugendlichen die Berufsschulpflicht erfüllt haben.

Kosten

Es besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit im Rahmen des Lernmittelfreiheitsgesetzes.
Pro Schuljahr werden zur Zeit 10 Euro als Kostenbeitrag erhoben.

Noch Fragen?

Telefon (0 21 61) 49 16-0
E-Mail-Kontakt: Ansprechpartner